Lisios ist förderfähig im Rahmen der Fördermaßnahme INVEST

INVEST förderfähig

Im Rahmen der Fördermaßnahme „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde Lisios die Förderfähigkeit erteilt.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber zu unterstützen. Private Investor*innen – insbesondere Business Angels – sollen wiederum angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Echpunkte der Förderung

Ein/e private/r Investor*in erhält bei einer Direktinvestition in ein förderfähiges Unternehmen 20 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet. Bei einer Investition über ein Wandeldarlehen erhält sie 10 Prozent des Ausgabepreises zurückerstattet.

Der/die Investor*in muss dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung der Investor*in mindestens 25.000 Euro betragen. Jede/r Investor*in kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten. 

Neben diesem Erwerbszuschuss kann die Investor*in einen Exitzuschuss erhalten, wenn mit Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden und diese Beteiligung als natürliche Person eingegangen wurde. Der Exitzuschuss dient als pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.

Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann der Exitzuschuss 80 Prozent des ursprünglich beim Erwerbszuschuss geförderten Ausgabepreises betragen.

Voraussetzungen, die ein/e Investor*in erfüllen muss

Bei dem/der Investor*in muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.

Alternativ kann der/die Investor*in die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH/UG (sogenannte Business Angels GmbH/UG) erwerben. Diese GmbH/UG darf maximal zehn Gesellschafter*innen (nur natürliche Personen) haben, von denen mindestens eine volljährig sein muss. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind ausschließlich Vermögensverwaltung und Beratung. Der/die Investor*in beziehungsweise die GmbH/UG muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Übernahme der Anteile / Zeichnung der Aktien halten (sogenannte Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln. Anschlussinvestments werden nicht gefördert

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Mehr Informationen zu INVEST auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie interessieren sich für ein Investment in Lisios?

Wenn Sie unsere Produktidee genauso innovativ und spannend finden wie wir und gerne in Lisios investieren würden, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Wir sind offen für Business Angels und Investor*innen, die uns nicht nur mit ihrem Kapital, sondern vor allem auch mit ihrem Know-How sowie ihrem Netzwerk z.B. aus den Bereichen IoT, B2C Retail, PropTech, Versicherungs- und/oder Wohnungswirtschaft unterstützen wollen.